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Nutzungsdauer: höhere Mieten durch Verschärfung der Gebäude-AfA?
Referentenentwurf will Abschreibung für Zinshäuser erschweren niedrigere Abschreibung führt zu Renditelücken verkürzte Restnutzungsdauer Teil der Kalkulation, vor allem in B-Standorten Im August 2022 stieg die Inflation in Deutschland erstmals auf 7,9 Prozent. Um diese Verteuerung zu stoppen, wird es laut Informationen aus Kreisen der EZB wohl auch im weiteren Verlauf des Jahres zu neuen Zinsanhebungen kommen. „Vermieter von Bestandsimmobilien stehen vor unsicheren Zeiten. Die Preislast durch Inflation und Finanzierungskosten macht Zinshäuser zu weniger attraktiven Investments. Dennoch können Käufer ihre Kapitalanlage durch die erleichterte Gebäude-AfA optimieren. Dies wurde nicht zuletzt durch den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz bestätigt – wenn auch nur noch bis zum Jahreswechsel“, sagt David Glasenapp, Geschäftsführer der Gutachterplattform Nutzungsdauer.com.…
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Finanzgericht Münster bestätigt kürzere Nutzungsdauer für Gebäude-AfA
Restnutzungsdauer-Gutachten als Grundlage für AfA-Satz Privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern winken Steuerersparnisse Online-Gutachten als preiswerte und rechtssichere Alternative zu Bausubstanzgutachten Das Finanzgericht Münster veröffentlicht sein Urteil vom 27.2.2022 (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E) und stellt in der Entscheidung klar, dass die durch ein Privatgutachten ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von gewerblich genutzten Immobilien als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten kann. Die so ermittelte Nutzungsdauer ist damit von den Finanzämtern anzuerkennen. „Das Urteil des Finanzgerichts ist eine gute Nachricht für Vermieter, die bei einer verkürzten Nutzungsdauer ihrer Immobilien höhere steuerliche Abschreibungssätze geltend machen können. Im Kern ermöglicht die Entscheidung massive Steuererleichterungen für Vermieter von Bestandsimmobilien“, erklärt David Glasenapp, Geschäftsführer der Gutachter-Plattform Nutzungsdauer.com. Die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt damit…