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Energiewende – Wettbewerbszentrale beanstandet Green Claims und andere Werbeaussagen für Gebäude- und Energietechnik als irreführend
Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell 11 Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Aktuell boomt die Nachfrage nach diesen erneuerbaren Energien und nachhaltigen Wärmekonzepten. Dabei machen Kunden in Zeiten des Klimawandels die Kaufentscheidungen vermehrt davon abhängig, ob und wie negative Auswirkungen auf das Klima reduziert werden können. Werbung greift dieses Bedürfnis oft durch sog. "Green Claims" – also umweltbezogene Aussagen – auf. Auch dabei müssen Hersteller, Händler und Handwerksbetriebe jedoch Regeln einhalten. Es gelten das Irreführungsverbot und Transparenzpflichten. Werbung für „umweltfreundliches Kältemittel R32“ als irreführend beanstandet Unter anderem wurden Klimaanlagen beworben, die…
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Erweiterte Prüfpflichten für Amazon: OLG Frankfurt bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung
In dem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage der Reichweite der Haftung von Marktplatzbetreibern für Wettbewerbsverstöße von Drittanbietern hat jüngst das OLG Frankfurt am Main geurteilt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22 – nicht rechtskräftig). Es hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2022, Az. 3-12 O 42/21) zurückgewiesen. Danach trifft Marktplatzbetreiber im Ergebnis eine Prüf- und Beseitigungspflicht auch bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln wie hier den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, wenn ihnen zuvor – im Wege des Notice & Take Down-Verfahrens – entsprechende andere konkrete Verstöße bekannt gemacht wurden. Der Senat…
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Wettbewerbszentrale kritisiert Werbung mit Siegeln im Gesundheitsbereich sowie Vorher-Nachher-Fotos für SchönheitsOPs – Grundsatzverfahren sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen
Der harte Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zeigt sich in der Praxis der Wettbewerbszentrale bereits im Zusammenhang mit der Anzahl eingehender Anfragen und Wettbewerbsbeschwerden im Gesundheitsbereich: Im Jahr 2022 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb rund 900 Anfragen und Beschwerden in diesem Bereich, der Apotheken, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie, Gesundheitshandwerke etc. umfasst, verzeichnet. In 2023 sind es bislang rund 750. Werbung mit Auszeichnungen als irreführend und intransparent moniert Die Wettbewerbszentrale geht gegen Werbung mit Siegeln und Auszeichnungen im Gesundheitsbereich vor, wenn diesen eine solide Grundlage wie objektive, nachprüfbare Kriterien fehlt. In einem Fall hat die Zentrale etwa die Werbung mit „Ausgezeichnet als die beste Haarklinik Deutschlands“ beanstandet, weil keine Kriterien…
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Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit „klimaneutral“ – OLG Düsseldorf bestätigt Forderung der Wettbewerbszentrale nach mehr Transparenz
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute in zwei Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit „klimaneutral“ geurteilt (OLG Düsseldorf, Urteile vom 06.07.2023, Az. I-20 U 72/22 und Az. I-20 U 152/22, jeweils nicht rechtskräftig). Danach muss bei der Werbung mit „klimaneutral“ umfassend darüber aufgeklärt werden, auf welche Weise die Klimaneutralität erreicht wird und welche Eigenmaßnahmen dahinterstehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat in beiden Fällen die Revision zugelassen. Die Wettbewerbszentrale hatte von Beginn an stets gefordert, dass die Werbung mit „klimaneutral“ näher erläutert wird. Nur dann kann eine Wettbewerbsverzerrung aus ihrer Sicht verhindert werden und ein Innovationswettbewerb um die nachhaltigsten Leistungen entstehen. Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb will mit den Grundsatzverfahren mehr…
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Fünf Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ – Wettbewerbszentrale zieht trotz konstanten Beschwerdeaufkommens positive Bilanz
Auch mehr als fünf Jahre nach Gründung der Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer jährlich mehr als 100 Beschwerden über sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbezügliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau. Im Juni 2017 hatte die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierung eingerichtet. Was ist IBAN-Diskriminierung? Unternehmen, die als Zahlungsmodalität das Lastschriftverfahren zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, müssen nach der sog. SEPA-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 260/2012) den Lastschrifteinzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchführen lassen. Die Unternehmen sind also verpflichtet, den Einzug von Konten in der EU zuzulassen, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar…
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„Gekaufte“ Kundenbewertungen: Wettbewerbszentrale kritisiert Wettbewerbsverzerrungen und schreitet wegen Irreführung ein
Bei der Wettbewerbszentrale sind im vergangenen und im laufenden Jahr 2023 zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen eingegangen: Insgesamt 72 Fälle registriert die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen verschiedene Anreize wie beispielsweise Gutscheine, Rabatte oder andere Incentives für das Verfassen einer Kundenbewertung beworben oder gewährt werden. In 19 Fällen hat sie entsprechende Werbemaßnahmen als irreführend erachtet und ist deshalb im Wege der Abmahnung eingeschritten. Verbraucher erwarten, dass der Bewerter für seine Kundenbewertung kein Entgelt bekommen hat. Wenn Unternehmen Anreize in Form von Gutscheinen, Rabatten oder Gewinnspielen setzen, um ihre Kunden zur Bewertungsabgabe zu motivieren, beeinflusst das aus Sicht der Wettbewerbszentrale…
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Vergleichsportale unter der Lupe: Wettbewerbszentrale moniert Irreführung und Intransparenz
Die Wettbewerbszentrale macht derzeit Unterlassungsansprüche wegen irreführender oder intransparenter Angaben auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen gegenüber verschiedenen Portalbetreibern geltend. Der Hintergrund: Seit dem Frühjahr 2022 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb nach zahlreichen bei ihr eingegangenen Beschwerden insgesamt 64 Vergleichs- und Vermittlungsportale intensiver beobachtet. Darunter befanden sich u. a. etwa 24 Portale aus dem Tourismusbereich, acht aus der Finanzbranche sowie zwanzig aus dem Pflegesektor. Das Ergebnis der nicht repräsentativen Beobachtung ist für die Wettbewerbshüter nicht zufriedenstellend: Über 70% der in die Prüfung einbezogenen Portale warben aus Sicht der Wettbewerbszentrale in wettbewerbswidriger Weise. Nach Einschätzung der Zentrale lagen insgesamt 122 einzelne Wettbewerbsverstöße verschiedenster Art vor: Wettbewerbsverstöße wegen Irreführung am häufigsten…